Rechtsprechung
BGH, 18.01.1972 - VI ZR 204/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unfallgeschädigter - Kenntnis - Schuldhafter Verkehrsverstoß - Anderer - Unfallereignis - Rechtlicher Irrtum - Verantwortlichkeit - Beginn der Verjährungsfrist - Hemmung des Verjährungsablaufs - Rechtsverfolgung - Aussichtslosigkeit - Verzicht - Verjährungseinrede
Papierfundstellen
- VersR 1972, 394
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15
Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens …
Ein Rechtsirrtum über die Verantwortlichkeit des Schädigers lässt daher den Fristbeginn nach Abs. 1 Nr. 2 unberührt (BGH VersR 1972, 394, 395; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 1474, 1476 f.). - BGH, 14.07.2010 - IV ZR 208/09
Anspruch auf Zahlung einer weitergehenden Rückvergütung bei gekündigten Lebens- …
Eine unrichtige rechtliche Beurteilung oder rechtliche Zweifel beeinflussen den Lauf der Verjährungsfrist daher grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1972 - VI ZR 204/70 - VersR 1972, 394 unter II 2 c; OLG Stuttgart NJW 2000, 2680, 2681 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 6. November 1973 - VI ZR 199/71 - DB 1974, 427 unter A II m.w.N.). - OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00
Verjährung von Ansprüchen von Zwangsarbeitern gegenüber dem …
Der Lauf der Verjährungsfrist bleibt regelmäßig von rechtlichen Zweifeln unbeeinflußt (BGH VersR 1972, 394, 396).Allerdings ist in einzelnen höchstrichterlichen Entscheidungen eine entschuldbar unrichtige rechtliche Beurteilung oder eine rechtliche Unklarheit als für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist erheblich erachtet worden (vgl. die Nachweise bei BGH VersR 1972, 394, 395 und BGH DB 1974, 427, 428).
Hierbei handelt es sich jedoch um Sonderfälle (BGH VersR 1972, 394, 395).
Etwas derartiges wird angenommen, wenn ein Rechtsunkundiger in seiner Angelegenheit mit einer behördlichen Äußerung von scheinbar unabweislichem Geltungsanspruch konfrontiert wird (BGH VersR 1972, 394, 396 m.w.N.).
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71
Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort
Solche rechtlich zweifelhaften Ansprüche in verj ährungsrechtlicher Hinsicht zu bevorzugen ist weder der Zweck der gesetzlichen Regelung, noch wäre dies rechtspolitisch erwünscht (dazu näher Senatsurteil vom 18. Januar 1972 - VI ZR 204/70 - VersR 1972, 394, 395 f; vgl. auch das oben angeführte Senatsurteil vom 20. Oktober 1959). - OLG Stuttgart, 11.04.2006 - 6 U 172/05
Umfang der Rechtskraft bei Abweisung der Klage als "zumindest derzeit nicht …
Das würde dann zu dem - wie sich der BGH schon in VersR 1972, 394, 396 ausgedrückt hat - rechtspolitisch unerwünschten Ergebnis führen, dass Ansprüche um so eher der Verjährung entzogen würden, je zweifelhafter sie erscheinen. - BGH, 12.10.1978 - III ZR 162/76
Verjährung eines Amtshaftungsanspruches wegen rechtswidrig erteilter …
Sollten die Kläger hierüber geirrt haben, so wäre das für den Lauf der Verjährungsfrist ohne Bedeutung (vgl. BGH VersR 1972, 394). - OLG Düsseldorf, 28.10.1982 - 10 U 49/82
Haftpflichtschaden auf Grund positiver Verletzung eines Mietvertrages; Haftung …
Auf die Verjährungseinrede kann auch nach Ablauf der Verjährungsfrist formlos verzichtet werden (RGZ 78 130; BGH VersR 1972 394; BGH NJW 1973 1619). - OLG Dresden, 26.04.2023 - 4 U 2230/22
Hemmung der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen im Hinblick auf die bloße …
Dieser kann zulässigerweise einseitig erklärt werden (RGZ 78, 131; BGH, VersR 1972, 394; NJW 1973, 1690).